Abdruck des Siegels der Kasseler Alterthümergesellschaft



Abdruck des Siegels der Kasseler Alterthümergesellschaft


Inventar Nr.: KP V 176 - zu V 332,2
Bezeichnung: Abdruck des Siegels der Kasseler Alterthümergesellschaft
Künstler / Hersteller: unbekannt
Datierung: 1786
Objektgruppe:
Geogr. Bezug: Kassel
Material / Technik: Papier, Pappe, Siegellack, Wachs
Maße: 20,0 x 49,0 x 25,0 cm (Objektmaß)


Katalogtext:
Vom Entwurf eines Siegels für die Altertümergesellschaft schlug Friedrich Wilhelm von Veltheim, damals Direktor des Museum Fridericianum, im Februar 1786 vor: „Die Erlaubnis zur Verfertigung eines großen Siegels wird wohl leicht zu erhalten seyn: die Zeichnung dazu würde wohl Herr Rath Tischbein am besten machen. Die Bezahlung wird vermuthlich auf den Fonds der Gesellschaft fallen.“
Sucht man das Siegel der Altertümergesellschaft in den Sammlungen der MHK, so finden sich dort überraschenderweise zwei Exemplare mit demselben Motiv aber von ganz unterschiedlicher künstlerischer Qualität (KP V 332, 2 und Kp V 332,3; vgl. die Abdrücke KP V 176 - zu V 332,2 und zu V 332,3).
Dass das Siegel zweimal existiert, passt zur Überlieferung in den Akten. Der von Veltheim angesprochene Fonds wurde nämlich ebenfalls zweimal belastet: Johann Wilhelm Christian Gustav Casparson bestätigt am 21. Februar 1787 „vier Carolinen oder 18 Reichsthaler und 16 Albus … für das von dem Juden Abraham in Hanau gestochene Siegel“ erhalten zu haben.
Bis zum November 1786 hatte man im Komitee diskutiert, anschließend muss der Auftrag an Abraham in Hanau ergangen sein. Über diesen Graveur, vielleicht ein Spross der berühmten Berliner Familie, ist sonst nichts bekannt. Die künstlerische Qualität seines Produktes entsprach jedoch, kurz gesagt, nicht den damaligen Standards.
Dass man in Kassel mit dem ersten Siegel nicht zufrieden war, belegt ein Brief Casparsons an den Landgrafen, der vom Herbst 1787 stammen muss und in dem er sich erlaubt „auch ein vom Rath Tischbein gezeichnetes Siegel nebst seiner Beylage zu weiterer gnadigster Entschließung wegen seiner unmaßgeblichen beßeren Ausführung durch den Graveur zu Hanau, ehrerbietig zu übergeben.“ Ein Jahr später ging der Auftrag wiederum nach Hanau, in die alte Heimat des Landgrafen, diesmal jedoch an den bekannten Münzgraveur Carl Ludwig Holtzemer. Seine Rechnung über „vierzig Thaler Niederhessische Wehrung“ stammt vom 28. Januar 1788. Es wurde nun also mehr als das Doppelte bezahlt. Aber auch das erste, misslungene Siegel wurde aufbewahrt, was die schriftliche Überlieferung enorm anschaulich macht.

In den Akten der Altertümergesellschaft erhalten ist auch die in Schönschrift gestaltete und dem Landgrafen vorgelegte „Beilage zum Entwurf des Siegels“ (vgl. Splitter 2022). Dem Blatt gegenüber war die quadratische Zeichnung Tischbeins aufgeklebt, wie vier Wachsflecken bezeugen. Sie wurde entfernt und nach Hanau zum Graveur Holtzemer geschickt, wo sich ihre Spur verliert.
Es ist anzunehmen, dass Tischbein das Motiv des Siegels schon ein Jahr zuvor entworfen und erstmals gezeichnet hatte und dieses Blatt dann an den Graveur Abraham gegangen war.

(Rüdiger Splitter, 28.11.2022)



Literatur:
  • Splitter, Rüdiger: Das Kleeblatt und die Archäologie. Johann Heinrich Tischbein d.Ä. gestaltete das Siegelbild der Kasseler Altertümergesellschaft. In: Museumslandschaft Hessen Kassel [Hrsg.], more about: Der Maler als Zeichner - der Zeichner als Maler. 300 Jahre Johann Heinrich Tischbein d. Ä. (2022), S. 72-77, S. 73, Abbildung S. 72.

Siehe auch:


  1. KP V 332,2: Siegel der Kasseler Alterthümergesellschaft


Letzte Aktualisierung: 24.01.2024



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